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Der Gerätedienst

Der optimale Service für den Austausch von Erfassungsgeräten bei Ablauf ihrer Eichgültigkeit beziehungsweise Nutzungsdauer

 

Der BRUNATA-Gerätedienst, der beim Kauf von Wasser- und Wärmezählern sowie elektronischen Heizkostenverteilern vereinbart werden kann, umfasst folgende Leistungen:

  • Instandsetzung beziehungsweise Austausch defekter Geräte, soweit der Defekt auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen ist
  • Überwachung des Zeitpunktes, zu dem die Geräte ausgetauscht werden müssen
  • Austausch der Geräte bei Ablauf ihrer Eichgültigkeit (siehe Eichrechtliche Vorschriften) beziehungsweise ihrer technisch bedingten Nutzungsdauer
  • Entsorgung der ausgetauschten Geräte und Geräteteile.

Die Vorteile:

  • BRUNATA übernimmt sämtliche Pflichten, die sich für den Hauseigentümer/Verwalter aus der Notwendigkeit des Austauschs von Erfassungsgeräten bei Ablauf ihrer Eichgültigkeit beziehungsweise ihrer technisch bedingten Nutzungsdauer ergeben. Dies bedeutet im einzelnen:

    • BRUNATA übernimmt die Garantieleistung für die Vertragsgeräte während der gesamten Vertragslaufzeit – d.h. für Wasser- und Wärmezähler 5 beziehungsweise 6 Jahre, für elektronische Heizkostenverteiler 10 Jahre lang.
    • BRUNATA übernimmt die Kosten für die Instandsetzung beziehungsweise den Austausch defekter Geräte, soweit der Defekt auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen ist.
    • BRUNATA überwacht den Zeitpunkt, zu dem die Geräte ausgetauscht werden müssen.
    • BRUNATA übernimmt den termingerechten und regelmäßigen Austausch der Geräte bei Ablauf ihrer Eichgültigkeit beziehungsweise ihrer technisch bedingten Nutzungsdauer.
    • BRUNATA übernimmt die Entsorgung der ausgetauschten Geräte und Geräteteile.
  • Umlage der Austauschkosten auf die Nutzer im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung beziehungsweise Kaltwasserabrechnung
  • Konstante jährliche Gerätedienstraten über die volle Vertragslaufzeit hinweg
  • Geringe Belastung des einzelnen Nutzers durch gleichmäßige Verteilung der Austauschkosten über die Vertragslaufzeit anstelle hoher Austauschkosten bei Ablauf der Eichgültigkeit beziehungsweise der technisch bedingten Nutzungsdauer
  • Abrechnungssicherheit für die Heiz- und Wasserkostenabrechnung, da die Abrechnung auf der Grundlage stets eichgültiger und funktionsfähiger Geräte erfolgt.

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BRUNATA

Wärmemesser-Gesellschaft Schultheiss GmbH + Co.

Max-Planck-Straße 2
50354 Hürth


Telefon 02233 50-0
Telefax 02233 50-169


info@brunata-huerth.de


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