Der Gerätedienst
Der optimale Service für den Austausch von Erfassungsgeräten bei Ablauf ihrer Eichgültigkeit beziehungsweise Nutzungsdauer
Der BRUNATA-Gerätedienst, der beim Kauf von Wasser- und Wärmezählern sowie elektronischen Heizkostenverteilern vereinbart werden kann, umfasst folgende Leistungen:
- Instandsetzung beziehungsweise Austausch defekter Geräte, soweit der Defekt auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen ist
- Überwachung des Zeitpunktes, zu dem die Geräte ausgetauscht werden müssen
- Austausch der Geräte bei Ablauf ihrer Eichgültigkeit (siehe Eichrechtliche Vorschriften) beziehungsweise ihrer technisch bedingten Nutzungsdauer
- Entsorgung der ausgetauschten Geräte und Geräteteile.
Die Vorteile:
- BRUNATA übernimmt sämtliche Pflichten, die sich für den Hauseigentümer/Verwalter aus der Notwendigkeit des Austauschs von Erfassungsgeräten bei Ablauf ihrer Eichgültigkeit beziehungsweise ihrer technisch bedingten Nutzungsdauer ergeben. Dies bedeutet im einzelnen:
- BRUNATA übernimmt die Garantieleistung für die Vertragsgeräte während der gesamten Vertragslaufzeit – d.h. für Wasser- und Wärmezähler 5 beziehungsweise 6 Jahre, für elektronische Heizkostenverteiler 10 Jahre lang.
- BRUNATA übernimmt die Kosten für die Instandsetzung beziehungsweise den Austausch defekter Geräte, soweit der Defekt auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen ist.
- BRUNATA überwacht den Zeitpunkt, zu dem die Geräte ausgetauscht werden müssen.
- BRUNATA übernimmt den termingerechten und regelmäßigen Austausch der Geräte bei Ablauf ihrer Eichgültigkeit beziehungsweise ihrer technisch bedingten Nutzungsdauer.
- BRUNATA übernimmt die Entsorgung der ausgetauschten Geräte und Geräteteile.
- Umlage der Austauschkosten auf die Nutzer im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung beziehungsweise Kaltwasserabrechnung
- Konstante jährliche Gerätedienstraten über die volle Vertragslaufzeit hinweg
- Geringe Belastung des einzelnen Nutzers durch gleichmäßige Verteilung der Austauschkosten über die Vertragslaufzeit anstelle hoher Austauschkosten bei Ablauf der Eichgültigkeit beziehungsweise der technisch bedingten Nutzungsdauer
- Abrechnungssicherheit für die Heiz- und Wasserkostenabrechnung, da die Abrechnung auf der Grundlage stets eichgültiger und funktionsfähiger Geräte erfolgt.
BRUNATA
Wärmemesser-Gesellschaft Schultheiss GmbH + Co.
Max-Planck-Straße 2
50354 Hürth
Telefon 02233 50-0
Telefax 02233 50-169
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