Details zur Hausnebenkostenabrechnung
Die Voraussetzungen für eine Kostenverteilung

Bei Eigentümergemeinschaften richtet sich die Umlagefähigkeit der Betriebskosten und die Art der Aufteilung nach der Teilungsurkunde und nach den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft. Grundsätzlich bestehen dabei keine Einschränkungen.
Für den freifinanzierten Wohnungsbau sind die mietvertraglichen Vereinbarungen für die Verteilung der Kosten maßgebend. Nur wenn im Mietvertrag eine Kostenumlage vereinbart ist, kann eine Hausnebenkosten-Abrechnung durchgeführt werden.
Für den preisgebundenen Wohnungsbau ist die mögliche Verteilung der Betriebskosten in der Neubau-Mietenverordnung festgelegt (§§ 20 ff NMVO in der seit 29.8.1990 geltenden Fassung). Es dürfen nur bestimmte Hausnebenkosten gesondert umgelegt werden; zum Beispiel können die Kaltwasserkosten voll und ganz nach Verbrauch berechnet werden, wenn die Nutzeinheiten mit Wasserzählern ausgerüstet sind.

- Einzelabrechnung für den Nutzer
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Welche Kosten dürfen umgelegt werden?
Mit der BRUNATA-Hausnebenkostenabrechnung können zum Beispiel folgende Kostenarten umgelegt werden:
- Die laufenden öffentlichen Kosten des Grundstücks
- Die Kosten der Wasserversorgung und die Abwassergebühren
- Die Kosten für den Betrieb eines Personenaufzuges
- Die Kosten für Straßenreinigung und Müllabfuhr
- Beleuchtungskosten
- Prämien für Sach- und Haftpflichtversicherungen
- Die Kosten für den Hausmeister
- Betriebskosten einer Gemeinschaftsantenne
- Sonstige feste Umlagen
Alle umzulegenden Kostenarten und Beträge müssen vertraglich vereinbart, sachlich richtig und belegbar sein. Sondervereinbarungen mit einzelnen Nutzern können berücksichtigt werden.
Wie werden die Kosten aufgeteilt?
Die Anzahl der Verteilarten, nach denen die Hausnebenkosten anteilig für die einzelnen Nutzer ermittelt und umgelegt werden, ist nahezu unbegrenzt. Die Zuordnung des richtigen Verteilschlüssels für die einzelnen Kostenarten soll im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erfolgen und vertraglich vereinbart sein. Übliche Verteilarten beziehungsweise Maßstäbe zur Kostenaufteilung sind:
- Quadratmeter Wohnfläche (zum Beispiel für Grundsteuer)
- Personenzahl (zum Beispiel für Müllabfuhr)
- Wohneinheiten (zum Beispiel für Kabelanschluss)
- Aufteilung nach Miteigentumsanteilen (bei Eigentumswohnungen)
- Kubikmeter Wasser bei Erfassung durch Zähler (Kaltwasserverbrauch)
Weitere Verteilarten können entsprechend den Gegebenheiten individuell vorgegeben werden.
BRUNATA
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